Verbrauchs- und Emissionswerte

Die Umstellung von NEFZ auf WLTP

Informationen zu den angegebenen Verbrauchs- und Emissionswerten

WLTP löst den neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ) ab

Seit dem 1. September 2017 werden die Verbrauchswerte bei neu auf den Markt kommenden Pkw nach einem neuen Verfahren, dem WLTP, ermittelt. Bis 1. September 2018 werden sämtliche Neufahrzeuge nach WLTP homologiert sein. Am 1. Januar 2022 hat der WLTP-Prüfzyklus den NEFZ-Prüfzyklus vollständig ersetzt, sodass für nach diesem Datum neu typgenehmigte Fahrzeuge keine NEFZ-Werte vorliegen. WLTP steht für Worldwide Harmonized Light-Duty Vehicles Test Procedure und dient der Bestimmung des Kraftstoffverbrauchs und der Abgasemissionen. Mit dem WLTP-Messverfahren werden die Testparameter zur Ermittlung von Kraftstoffverbrauch und Abgasemissionen neu definiert.

Das hat zum einen den Vorteil, dass sich in Zukunft der tatsächliche Alltagsverbrauch eines Fahrzeugs besser einschätzen lässt. WLTP berücksichtigt ein alltagsnäheres Fahrprofil als der bisherige NEFZ-Standard. Denn der gleicht einem synthetischen Labortest und dient in erster Linie der Vergleichbarkeit verschiedener Fahrzeuge. Während die Verbrauchswerte bisher also unter abstrakten Laborbedingungen gemessen wurden, erlaubt das neue Verfahren dank verbesserter Testparameter eine genauere Prognose zum tatsächlichen Verbrauch eines Fahrzeugs. WLTP erhebt den Anspruch, ein realitätsnäheres Fahrverhalten zu simulieren und so wesentlich realistischere Ergebnisse zu erzielen.

Eines der Hauptziele des WLTP-Verfahrens ist allerdings die einheitliche Bestimmung der Abgasemissionen und des Energieverbrauchs für verschiedene Antriebsarten wie beispielsweise Benzin, Diesel, CNG oder auch Strom. Ein Fahrzeug desselben Typs muss in allen Teilen der Welt bei korrekter Befolgung der Messprozedur mit dem WLTP-Zyklus zu jedem Zeitpunkt das gleiche Testergebnis liefern. Diese notwendige Vergleichbarkeit ist es auch, die eine Labormessung unumgänglich macht. Deshalb werden Kraftstoffverbrauch und Emissionen im Rahmen eines dynamischen Fahrprofils zuverlässig und repräsentativ auf dem Rollenprüfstand ermittelt.

WLTP angegebene Verbrauchsangaben

Die nach WLTP angegebenen Verbrauchsangaben bestimmen sich nach offiziellen Vorgaben aus verschiedenen durchgeführten Fahrzyklen. Der WLTC-Fahrzyklus für ein Klasse-3-Fahrzeug besteht aus den vier Teilen Low, Medium, High und Extra High Speed.

  • Niedrig“ („Low“) bezieht sich hier auf die erste Phase in der das Fahrzeug mit kaltem Antrieb erstmals gestartet und unter fest vorgeschriebenen, innerortsähnlichen Bedingungen auf dem Rollenprüfstand gefahren wird. Dieser Abschnitt entspricht in etwa dem „innerorts“-Teil des alten Testzyklus NEFZ.
  • Mittel“ („Medium“) ist der zweite Abschnitt des WLTC mit Geschwindigkeiten bis über 76 km/h, der Antrieb wird hier bereits langsam warm und damit effizienter.
  • Hoch“ („High“) beschreibt die dritte WLTC-Phase, die einer „Überlandfahrt“ ohne Anhaltevorgänge und mit Geschwindigkeiten bis über 97 km/h. Der Antrieb ist üblicherweise warmgefahren und befindet sich daher unter optimalen Betriebsbedingungen.
  • Abgeschlossen wird die WLTP-Verbrauchsmessung mit dem „Extra hoch“-Abschnitt („Extra High“), der einer Autobahnfahrt mit bis über 131 km/h entsprechen soll.

Aufgrund der unterschiedlichen Betriebszustände des Fahrzeugs (warm/kalt, Lastanforderungen über das Geschwindigkeitsprofil und die jeweils entsprechende Effizienz des Antriebsstrangs) kann es vorkommen, dass der Verbrauch in der „Extra hoch“-Phase niedriger ist als im „Niedrig“-Abschnitt des Testzyklus WLTC.

Unterschied NEFZ & WLTP

  • Die Temperatur in der Prüfkammer liegt bei 20 - 30° C

  • Die Streckenlänge beträgt ca. 11 km

  • Der Zyklus dauert ca. 20 Minuten

  • Der Zyklus setzt sich aus zwei Phasen zusammen:
    - ca. 13 Minuten simulierter Stadtfahrt
    - ca. 7 Minuten simulierter Überlandfahrt

  • Die Durchschnittsgeschwindigkeit liegt bei ca. 33 km/h

  • Der Standzeitanteil beträgt 25 %

  • Die Höchstgeschwindigkeit liegt bei 120 km/h

  • Die Schaltpunkte für Modelle mit Handschaltgetriebe sind genau vorgegeben

  • Sonderausstattung und Klimatisierung werden nicht berücksichtigt

  • Die Temperatur in der Prüfkammer liegt bei 23° C

  • Die Streckenlänge beträgt ca. 23 km

  • Der Zyklus dauert ca. 30 Minuten

  • Er setzt sich aus vier Phasen (low¹, medium¹, high¹, extra-high¹) zusammen

  • Die Durchschnittsgeschwindigkeit liegt bei ca. 47 km/h

  • Der Standzeitanteil beträgt 13 %

  • Die Höchstgeschwindigkeit liegt über 130 km/h

  • Die Schaltpunkte werden für jedes Fahrzeug vorab individuell berechnet

  • Fahrzeuggewicht und Zusatzausstattung fließen in die Bewertung mit ein

Weitere Informationen zu den Unterschieden zwischen WLTP und NEFZ finden Sie unter:

Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen, spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Hellmuth-Hirth-Str. 1, D-73760 Ostfildern-Scharnhausen (www.dat.de) unentgeltlich erhältlich ist.

Mehr auf: www.dat.de

Fragen & Antworten

Um zu messen, wie viel Kraftstoff ein Auto verbraucht und ob es die jeweils geltenden Abgasgrenzwerte einhält, schreibt der Gesetzgeber (z.B. für die EU) genormte Prüfverfahren vor. Die Rahmenbedingungen für die Prüfung und die Handhabung von Prüfergebnissen sind durch EU-Gesetze vorgegeben. Damit wird sichergestellt, dass für alle Automobilhersteller und anderen Akteure immer gleiche und somit „vergleichbare“ Rahmenbedingungen vorliegen. Unter Anwendung der Testprozedur werden die CO₂- und Verbrauchswerte sowie die Abgasemissionen eines Fahrzeugs ermittelt. Für die Typzulassung neuer Pkw und leichter Nutzfahrzeuge gilt EU-weit ab dem 1. September 2017 schrittweise das neue Testverfahren „Worldwide Harmonized Light-Duty Vehicles Test Procedure“ (WLTP) in Nachfolge des bislang gültigen NEFZ (Neuer Europäischer Fahrzyklus). Ab diesem Zeitpunkt kann eine Typzulassung für neue Pkw-Modelle bzw. neue Motor-/ Getriebe-Varianten in Europa nur noch nach WLTP erfolgen. Ab dem 1. September 2018 müssen dann alle Fahrzeuge bei Erstzulassung nach WLTP zertifiziert sein.

WLTP wird in den EU-28-Ländern sowie in Norwegen, Island, der Schweiz (und Liechtenstein) und den EU-Anwenderstaaten Türkei und Israel eingeführt. In modifizierter Form auch in Japan und für Abgasemissionen in China. Indien und Südkorea planen die Einführung zu einem späteren Zeitpunkt.

Nein. Für bereits zugelassene Fahrzeuge ändert sich durch die Umstellung auf WLTP nichts. Generell liegen für Fahrzeuge, die noch nach dem bisherigen Verfahren (NEFZ) typzugelassen wurden keine CO₂-Emissions- und Kraftstoffverbrauchswerte vor. Für diese Fahrzeuge bleiben die NEFZ-Werte maßgeblich.

Für die Ausweisung von WLTP CO₂-Emissions- und Kraftstoffverbrauchswerte vor Kunde empfiehlt die EU-Kommission eine einheitliche Umstellung der Angaben von NEFZ- auf WLTP-Werte zum 1. Januar 2019. Die verbindlichen Regelungen über die entsprechenden Verbraucherinformationen unterliegen jedoch der nationalstaatlichen Gesetzgebung.

Schon heute im NEFZ werden die Ergebnisse der Messungen aus dem Prüfverfahren in der Konformitätserklärung = CoC-Papier („Certificate of Conformity“) erfasst und dem Fahrzeug beigelegt. Dieses Zertifikat ist die Voraussetzung dafür, dass die Behörden einen Fahrzeugbrief ausstellen, mit dem der Besitzer das Fahrzeug später zulassen kann. Bei Fahrzeugen die nach WLTP geprüft wurden, finden sich zwei verschiedene CO₂-Emissions- und Kraftstoffverbrauchswerte im CoC-Papier. Zum einen die WLTP-Werte, zum anderen die daraus zurückgerechneten NEFZ-Werte. Letztere bilden zunächst die Basis bis zur landesspezifischen Umstellung der Verbrauchskennzeichung und Steuerberechnung bis zur Umstellung des jeweiligen Mitgliedsstaates auf WLTP.

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