Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Kauf von Neuwagen und Gebrauchtwagen
1. Geltungsbereich, Vertragspartner
Feser-Biemann Erlangen GmbH, Felix-Klein-Straße 76, 91058 Erlangen, Deutschland, Telefonnummer: +49 9131 686-100,
E-Mail-Adresse: info.erlangen@feser-graf.de, vertretungsberechtigter Geschäftsführer: Manuel Biemann, Moritz Hartung, Markus Kugler, („Partner“, „uns“ oder „wir“) vertreibt die auf der E-Commerce-Plattform „One.Shop Dealer Stock“ unter Volkswagen Online Fahrzeugkauf („Plattform“) von ihm angebotene Neu- und Gebrauchtwagen („Fahrzeuge“) nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen („Verkaufs-AGB“). Die Verkaufs-AGB gelten für alle Verträge über den Kauf von Fahrzeugen und etwaige Zusatzleistungen, die über die Plattform zwischen dem Partner und einem Kunden („Käufer“ oder „Sie“) abgeschlossen werden.
Die Plattform, über die der Partner die Fahrzeuge zum Verkauf anbietet, wird von Volkswagen AG, 38440 Wolfsburg, HRB 100484 („VW AG“) betrieben. Die Volkswagen AG agiert lediglich als Plattformbetreiber und wird nicht Partei des Vertrages zwischen dem Käufer und dem Partner.
2. Bestellung und Vertragsschluss
2.1
Die Darstellungen der Fahrzeuge auf der Plattform dienen lediglich zur Information für die Käufer und stellen keine bindenden Angebote des Partners dar.
Sämtliche Fahrzeuginserate sind freibleibend und unverbindlich.
2.2
Mit Betätigung des Buttons „Zahlungspflichtig bestellen“ geben Sie Ihre Bestellung und damit ein rechtlich bindendes Angebot mit den dargestellten wesentlichen Vertragsinhalten ab.
2.3
Aktuell ist eine Online Bestellung auch ohne einen myVolkswagen Account möglich.
2.4
Vor Abgabe einer Bestellung werden alle von Ihnen ausgewählten Fahrzeuge, mit allen wesentlichen Vertragsbestandteilen, insbesondere deren Gesamtpreis – einschließlich Steuern und Abgaben – sowie gegebenenfalls die Art der Berechnung des Gesamtpreises nochmals zur Überprüfung angezeigt. Eventuelle Eingabefehler können Sie dann erkennen und vor der verbindlichen Abgabe Ihrer Bestellung berichtigen. Die Verkaufs-AGB können vor Abgabe der Bestellung nochmals aufgerufen und in wiedergabefähiger Form gespeichert werden. Vor Abgabe Ihres verbindlichen Angebots müssen diese von Ihnen akzeptiert werden.
Sie sind 2 Wochen an Ihre Bestellung gebunden.
2.5
Der Eingang Ihrer Bestellung wird unmittelbar am Ende des Bestellprozesses durch eine Anzeige auf der Plattform bestätigt. Sie erhalten zusätzlich unverzüglich eine E-Mail, welche den Eingang Ihrer Bestellung bestätigt („Zugangsbestätigung“). Diese Zugangsbestätigung stellt keine Annahme Ihrer Bestellung und damit noch keinen Vertragsschluss dar. Sollten wir Ihre Bestellung nicht annehmen, informieren wir Sie unverzüglich via E-Mail; ein Vertrag kommt in diesem Fall nicht zustande.
2.6
Ein Kaufvertrag zwischen Ihnen und uns kommt erst dann zustande, wenn wir Ihre Bestellung innerhalb der in Ziffer 2.4 genannten Frist durch eine gesonderte E-Mail an Sie annehmen („Annahme“). Mit dieser Annahme wird ein Kaufvertrag auf Grundlage dieser Verkaufs-AGB über das in der Bestellung näher bezeichnete Fahrzeug zwischen Ihnen und uns geschlossen.
2.7
Den Inhalt des Vertrags können Sie aus der E-Mail entnehmen, die wir Ihnen bei Annahme Ihrer Bestellung zusenden. Der Vertragsinhalt wird nach dem Vertragsschluss von uns gespeichert. Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist Deutsch.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
3.1
Alle Preisangaben auf der Plattform sind, vorbehaltlich möglicher Schreib-, Druck- oder Rechenfehler, als freibleibend und unverbindlich zu verstehen, vgl. Ziffer 2.1.
3.2
Die Kaufpreise der Fahrzeuge bestimmen sich nach den bei der Bestellung gültigen Preisangaben auf der Plattform und versehen sich ohne Skonto und sonstige Nachlässe. Alle Preise sind in Euro aufgeführt und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer.
3.3
Zahlungen können ausschließlich per Überweisung erfolgen.
3.4
Der Kaufpreis ist bei Übergabe des Kaufgegenstandes und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung zur Zahlung fällig.
Die Bankverbindung des Partners wird dem Käufer gemeinsam mit der Annahme übermittelt. Der Käufer hat stets den Verwendungszweck [z.B. Name, Kommissionnummer, Bestellnummer] bei Zahlung anzugeben.
3.5
Sie sind zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn Ihr Gegenanspruch unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
3.6
Zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts sind Sie nur befugt, soweit Ihr Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht und unbestritten, entscheidungsreif oder rechtskräftig festgestellt ist.
4. Fahrzeugübergabe
4.1
Der Käufer kann das Fahrzeug nach Vertragsschluss beim Partner unter der Anschrift Feser-Biemann Erlangen GmbH, Felix-Klein-Straße 76, 91058 Erlangen zum vereinbarten Abholtermin abholen.
4.2
Die auf der Plattform im Inserat des Partners angegebenen Abholtermine sind unverbindlich. Der Käufer teilt in seiner Bestellung seinen Wunschabholtermin mit. Sofern der Partner diesem Wunschabholtermin nicht entsprechen wird, setzt er sich vor Annahme zwecks Vereinbarung eines konkreten Abholtermins mit dem Käufer in Verbindung.
4.3
Im Falle der Nichterfüllung der gesetzlichen Abnahmepflicht des Fahrzeugs durch den Käufer kann der Partner von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen. Verlangt der Partner Schadensersatz, so beträgt dieser __ % des Kaufpreises. Der Schadenersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Partner einen höheren Schaden nachweist oder der Käufer nachweist, dass ein geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist.
4.4
Sofern eine Lieferung vom Käufer gewünscht ist, kann sich dieser außerhalb der Plattform mit dem Partner in Verbindung setzen.
5. Gefahrübergang
Die Gefahr des zufälligen Untergangs des Fahrzeugs geht mit Übergabe des Fahrzeugs an den Käufer oder bei Annahmeverzug des Käufers auf den Käufer über. Ein Annahmeverzug des Käufers liegt insbesondere vor, wenn der Käufer das Fahrzeug bis zum vereinbarten Abholtermin aus Gründen, die der Partner nicht zu vertreten hat, nicht abgenommen hat.
6. Eigentumsvorbehalt und Zahlungsverzug
6.1
Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers.
6.2
Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt, bleibt der Eigentumsvorbehalt auch bestehen für Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich von im Zusammenhang mit dem Kauf zustehenden Forderungen.
6.3
Auf Verlangen des Käufers ist der Verkäufer zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Käufer sämtliche mit dem Fahrzeug im Zusammenhang stehende Forderungen unanfechtbar erfüllt hat und für die übrigen Forderungen aus den laufenden Geschäftsbeziehungen eine angemessene Sicherung besteht.
6.4
Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts steht das Recht zum Besitz der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) dem Partner zu.
6.5
Bei Zahlungsverzug des Käufers kann der Partner vom Kaufvertrag zurücktreten. Hat der Partner darüber hinaus Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung und nimmt er das Fahrzeug wieder an sich, sind der Partner und Käufer sich darüber einig, dass der gewöhnliche Verkaufswert des Fahrzeugs im Zeitpunkt der Rücknahme maßgeblich ist. Auf Wunsch des Käufers, der nur unverzüglich nach Rücknahme des Fahrzeugs geäußert werden kann, wird nach Wahl des Käufers ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger, z. B. der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT), den gewöhnlichen Verkaufswert ermitteln. Der Käufer trägt die erforderlichen Kosten der Rücknahme und Verwertung des Fahrzeugs. Die Verwertungskosten betragen ohne Nachweis __ % des gewöhnlichen Verkaufswertes. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Partner höhere Kosten nachweist oder der Käufer nachweist, dass geringere oder überhaupt keine Kosten entstanden sind.
6.6
Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Käufer in Bezug auf das Fahrzeug weder Verfügungen vornehmen noch Dritten vertraglich eine Nutzung einräumen.
7. Vereinbarte Beschaffenheit und Garantie
7.1
Die vereinbarte Beschaffenheit der Fahrzeuge ist in der jeweiligen Produktbeschreibung bzw. den Spezifikationen, die auf der Plattform bereitgehalten werden, beschrieben.
7.2
Die in der Produktbeschreibung enthaltenen Angaben und Spezifikationen gelten nicht als Garantie der Beschaffenheit der Fahrzeuge oder als sonstige Garantie, es sei denn, sie wurden von uns ausdrücklich als solche bezeichnet.
8. Haftung bei Sachmängeln
8.1
Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren bei
- Neuwagen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen in zwei Jahren ab Ablieferung bzw. Übergabe des Fahrzeuges;
- Gebrauchtwagen in einem Jahr ab Ablieferung bzw. Übergabe des Fahrzeugs.
8.2
Die in Ziffer 9.1 für Gebrauchtwagen auf ein Jahr verkürzte Verjährungsfrist gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Sachmangelhaftung, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
8.3
Hat der Partner aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Partner beschränkt: Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, etwa solcher, die der Kaufvertrag dem Partner nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Kaufvertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Diese Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt.
Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Partners für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden.
Die vorgenannte Haftungsbegrenzung und/oder der vorgenannte Haftungsausschluss gelten nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Partners, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
8.4
Unabhängig von einem Verschulden des Partners bleibt eine etwaige Haftung des Partners bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.
8.5
Soll eine Mängelbeseitigung durchgeführt werden, gilt Folgendes:
(a) Ansprüche auf Mängelbeseitigung kann der Käufer beim Partner oder bei anderen, vom Hersteller/Importeur für die Betreuung des Fahrzeugs anerkannten Betrieben geltend machen; im letzteren Fall hat der Käufer den Partner hiervon unverzüglich zu unterrichten, wenn die erste Mängelbeseitigung erfolglos war. Bei mündlichen Anzeigen von Ansprüchen ist dem Käufer eine schriftliche Bestätigung über den Eingang der Anzeige auszuhändigen.
(b) Wird das Fahrzeug wegen eines Sachmangels betriebsunfähig, hat sich der Käufer an den dem Ort des betriebsunfähigen Fahrzeugs nächstgelegenen, vom Hersteller/Importeur für die Betreuung des Fahrzeugs anerkannten dienstbereiten Betrieb zu wenden.
(c) Ersetzte Teile werden Eigentum des Partners.
8.6
Durch Eigentumswechsel am Fahrzeug werden Mängelbeseitigungsansprüche nicht berührt.
9. Haftung für sonstige Schäden
9.1
Sonstige Ansprüche des Käufers, die nicht in Ziffer 9 „Haftung bei Sachmängeln“ geregelt sind, verjähren in der regelmäßigen Verjährungsfrist.
9.2
Für sonstige Schadensersatzansprüche gegen den Partner gelten die Regelungen des Abschnitts 9 „Haftung bei Sachmängeln“, Ziffer 9.3 und 9.4 entsprechend.
10. Kontaktmöglichkeiten
Der Käufer erreicht den Kundendienst des Partners bei Fragen, Reklamationen und Beanstandungen per E-Mail, per Telefon, Fax oder Post unter den in Ziffer 1 angegebenen Kontaktdaten.
11. Rechtswahl, Gerichtsstand
11.1
Für alle Streitigkeiten, die aus oder aufgrund dieser Vertragsbeziehung entstehen, gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den Internationalen Warenkauf (CISG). Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbesondere des Staates, in dem der Käufer als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
11.2
Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Partners.
Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Im Übrigen gilt bei Ansprüchen des Partners gegenüber dem Käufer dessen Wohnsitz als Gerichtsstand.
12. Exportkontrolle
Die Durchführung und Erfüllung von Kaufverträgen, die über die Plattform zwischen dem Partner und den Käufern abgeschlossen werden, stehen unter dem Vorbehalt, dass der Erfüllung keine Hindernisse aufgrund anwendbarer Bestimmungen des Außenwirtschaftsrechts und der Exportkontrolle entgegenstehen. Dies betrifft neben dem nationalen Außenwirtschaftsrecht und dem Exportkontrollrecht der EU, einschließlich von Embargos oder sonstiger Sanktionen, auch exterritorial anwendbare Exportkontroll- und Sanktionsregularien der USA und anderer Länder, soweit deren Beachtung gemäß den Rechtsvorschriften der EU zulässig ist.
Der Käufer wird die Fahrzeuge, die über die Plattform vom Partner angeboten werden, ausschließlich in Übereinstimmung mit den anwendbaren Exportkontroll- oder Sanktionsregularien erhalten und nutzen.
Der Käufer erwirbt die Fahrzeuge ausschließlich zur zivilen Nutzung. Eine (para-) militärische, rüstungsrelevante, kerntechnische oder waffentechnische Verwendung ist ausgeschlossen.
13. Hinweis zum Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbraucher im Sinne des § 13 BGB haben bei Abschluss von Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht, über das der Partner gesondert informiert.
Der Partner weist darauf hin, dass der Käufer im Fall eines Widerrufs gemäß § 312g BGB für einen etwaigen Wertverlust der Waren aufkommen muss, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit den Waren zurückzuführen ist.
Der Partner weist außerdem darauf hin, dass eine Fahrzeugzulassung in der Regel nicht zum notwendigen Umgang mit dem Fahrzeug zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise des Fahrzeugs gehört. Die durch die Fahrzeugzulassung eintretende Wertminderung ist regelmäßig gerade nicht auf die Prüfung des Fahrzeugs zurückzuführen, sondern beruht allein auf der Zulassung des Fahrzeugs und ist damit prüfungsunabhängig. In der Regel tritt keine Wertersatzpflicht ein, wenn der Käufer mit dem Fahrzeug eine kurze Strecke auf nichtöffentlicher Verkehrsfläche zurücklegt.
14. Sonstiges
14.1
Die Verkaufs-AGB begründen keinen Rahmenvertrag, der auch für zukünftige Bestellungen gilt.
Die im Zeitpunkt Ihrer Bestellung gültigen und auf der Plattform zur Verfügung gestellten Verkaufs-AGB finden auf die jeweilige Bestellung des Käufers Anwendung. Der Partner kann die Verkaufs-AGB für zukünftige Bestellungen ändern oder anpassen. Der Käufer sollte daher vor jeder Bestellung die jeweils geltenden Verkaufs-AGB erneut lesen.
15.2
Übertragungen von Pflichten des Käufers aus dem Kaufvertrag bedürfen der Zustimmung des Partners in Textform.
15.3
Entgegenstehende oder von diesen Verkaufs-AGB abweichende Bedingungen von Ihnen werden nur durch eine ausdrückliche schriftliche Bestätigung (zumindest in Textform) von uns anerkannt.
15.4
Sollten Bestimmungen dieser Verkaufs-AGB und des Ihnen zugrundeliegenden Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchführbar sein oder ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages und der Verkaufs-AGB nicht berührt.
15.5
Keine Vertragspartei ist für die teilweise oder vollständige Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung von Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag verantwortlich, wenn sich die Gründe hierfür nach vernünftigen, objektiven Maßstäben der Einflussmöglichkeit dieser Vertragspartei einziehen. Hierzu können insbesondere Naturereignisse, Erdbeben, Brand, Fluten, Pandemien, Epidemien, Seuchen, Embargo, Aufstände, Sabotage, Angriffe auf IT-Systeme durch Dritte (z. B. Angriffe durch Hacker), Handlungen oder Unterlassungen von Behörden, Krieg, Sabotageakte oder terroristische Anschläge zählen.
16. Hinweis gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)
16.1
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit. Die Plattform finden Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Wir nehmen derzeit nicht an diesem Verfahren zur Streitbeilegung teil.
16.2
Wir sind nicht verpflichtet und grundsätzlich auch nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG teilzunehmen.