Teilkasko / Vollkasko

Teilkasko / Vollkasko

Optimal versichert im Schadensfall.

Teilkasko-Versicherung

Die Teilkasko deckt Risiken von SchĂ€den am eigenen Fahrzeug ab, fĂŒr die niemand haftbar gemacht werden kann:

  • Glasbruch (inkl. SB-Verzicht bei Reparatur)
  • Zusammenstoß mit Haarwild
  • Marderbiss
  • ElementarschĂ€den z. B. durch Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung oder Lawinen
  • Diebstahl (z.B. des Fahrzeugs, des NavigationsgerĂ€tes oder des Radios), Brand und Explosion
  • Kein Abzug neu fĂŒr alt fĂŒr Ersatzteile und Lackierungen
  • SchĂ€den an der Verkabelung durch Kurzschluss (ohne FolgeschĂ€den)
  • Verzicht auf Einrede der groben FahrlĂ€ssigkeit
  • SchĂ€den bei der Benutzung von Schiffen oder FĂ€hren (z.B. Untergang, SchĂ€den durch ĂŒberkommendes Wasser)
  • Fest im Fahrzeug eingebaute(s) oder am Fahrzeug angebaute(s) Fahrzeugteile/-zubehör sind bis zu einem Betrag von 20.000,– Euro beitragsfrei mitversichert (ab Werk bzw. vom VertragshĂ€ndler vor Vertragsabschluss eingebaut)

ZusĂ€tzlich fĂŒr Elektro- und Plug-in-Hybridfahrzeuge:

  • Diebstahl Ladekabel
  • ÜberspannungsschĂ€den durch Blitzschlag bis 20.000,- Euro

Vollkasko-Versicherung

(mit integrierter Teilkasko)

Die Vollkasko umfasst alle Leistungen der Teilkasko und sichert Sie darĂŒber hinaus auch gegen folgende weitere Risiken ab:

  • Mut- und böswillige BeschĂ€digung Ihres Fahrzeugs durch Fremde (Vandalismus)
  • SchĂ€den an Ihrem Fahrzeug durch Unfall, auch bei Selbstverschuldung (anders als bei einer Teilkaskoversicherung)
  • Erstattung des Kaufpreises bei Totalschaden oder Totaldiebstahl im Rahmen eines Kasko- oder Haftpflichtschadenfalls innerhalb der ersten sechs Monate nach Erstzulassung
  • Cyber- oder Hackerangriff
  • SchĂ€den durch geplatzte Reifen bei Unfall
  • SchĂ€den bei Fahrerflucht (Verursacher nicht ermittelbar)

ZusĂ€tzlich fĂŒr Elektro- und Plug-in-Hybridfahrzeuge:

  • Allgefahrendeckung fĂŒr den Akku
Schon gewusst?

Schon gewusst?

Je höher der Selbstbehalt ist, desto gĂŒnstiger fĂ€llt die PrĂ€mie der Kaskoversicherung aus.

Stillgelegte Fahrzeuge können fĂŒr die Dauer der Stilllegung beitragsfrei gestellt werden (Ruheversicherungsschutz).

Kontakt

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Hinweise
Mit Absenden des Formulars erklĂ€ren Sie sich damit einverstanden, dass wir Ihre Angaben fĂŒr die gewĂŒnschte Kontaktaufnahme verwenden. Eine Weitergabe an Dritte findet nicht statt. Weitere Informationen zum Thema Datenschutz und den Informationspflichten finden Sie in unserer DatenschutzerklĂ€rung.

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