Teilkasko / Vollkasko

Teilkasko / Vollkasko

Optimal versichert im Schadensfall.

Teilkasko-Versicherung

Die Teilkasko deckt Risiken von Schäden am eigenen Fahrzeug ab, für die niemand haftbar gemacht werden kann:

  • Glasbruch (inkl. SB-Verzicht bei Reparatur)
  • Zusammenstoß mit Haarwild
  • Marderbiss
  • Elementarschäden z. B. durch Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung oder Lawinen
  • Diebstahl (z.B. des Fahrzeugs, des Navigationsgerätes oder des Radios), Brand und Explosion
  • Kein Abzug neu für alt für Ersatzteile und Lackierungen
  • Schäden an der Verkabelung durch Kurzschluss (ohne Folgeschäden)
  • Verzicht auf Einrede der groben Fahrlässigkeit
  • Schäden bei der Benutzung von Schiffen oder Fähren (z.B. Untergang, Schäden durch überkommendes Wasser)
  • Fest im Fahrzeug eingebaute(s) oder am Fahrzeug angebaute(s) Fahrzeugteile/-zubehör sind bis zu einem Betrag von 20.000,– Euro beitragsfrei mitversichert (ab Werk bzw. vom Vertragshändler vor Vertragsabschluss eingebaut)

Zusätzlich für Elektro- und Plug-in-Hybridfahrzeuge:

  • Diebstahl Ladekabel
  • Überspannungsschäden durch Blitzschlag bis 20.000,- Euro

Vollkasko-Versicherung

(mit integrierter Teilkasko)

Die Vollkasko umfasst alle Leistungen der Teilkasko und sichert Sie darüber hinaus auch gegen folgende weitere Risiken ab:

  • Mut- und böswillige Beschädigung Ihres Fahrzeugs durch Fremde (Vandalismus)
  • Schäden an Ihrem Fahrzeug durch Unfall, auch bei Selbstverschuldung (anders als bei einer Teilkaskoversicherung)
  • Erstattung des Kaufpreises bei Totalschaden oder Totaldiebstahl im Rahmen eines Kasko- oder Haftpflichtschadenfalls innerhalb der ersten sechs Monate nach Erstzulassung
  • Cyber- oder Hackerangriff
  • Schäden durch geplatzte Reifen bei Unfall
  • Schäden bei Fahrerflucht (Verursacher nicht ermittelbar)

Zusätzlich für Elektro- und Plug-in-Hybridfahrzeuge:

  • Allgefahrendeckung für den Akku
Schon gewusst?

Schon gewusst?

Je höher der Selbstbehalt ist, desto günstiger fällt die Prämie der Kaskoversicherung aus.

Stillgelegte Fahrzeuge können für die Dauer der Stilllegung beitragsfrei gestellt werden (Ruheversicherungsschutz).

Kontakt

Felder mit einem * sind Pflichtfelder und müssen ausgefüllt werden.

Hinweise
Mit Absenden des Formulars erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Ihre Angaben für die gewünschte Kontaktaufnahme verwenden. Eine Weitergabe an Dritte findet nicht statt. Weitere Informationen zum Thema Datenschutz und den Informationspflichten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Selbstverständlich werden Ihre Daten verschlüsselt übertragen.

Bitte lösen Sie die Rechenaufgabe:
5 Zweite Ziffer der Captcha Rechenaufgabe =