HU/AU Abnahme

TÜV Prüfung in unseren Betrieben

Die HU/AU-Abnahme bei der Feser-Graf Gruppe

Um die Verkehrssicherheit jedes Fahrzeuges zu gewährleisten ist vom Gesetzgeber eine regelmäßige Überprüfung vorgeschrieben. Diese Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO (HU) ist erstmals 3 Jahre nach Erstzulassung und anschließend im 2-Jahres-Rhythmus erforderlich. Die amtliche Prüfung darf nur von Mitarbeitern anerkannter Prüfstellen (bspw. TÜV) durchgeführt werden.

Um Ihnen Zeit und Aufwand zu ersparen, bieten wir Ihnen die HU in Kooperation mit dem TÜV Süd in unseren Betrieben an. Die dafür erforderliche Abgasuntersuchung wird dann vorab durch speziell ausgebildete und der Kfz-Innung bestellte Mitarbeiter unseres Betriebes durchgeführt. Gerne checken wir bereits im Vorfeld Ihr Fahrzeug und überzeugen uns von der Mängelfreiheit – dabei auffallende technische Fehler beseitigen wir nach Absprache mit Ihnen noch vor der amtlichen Prüfung. Somit kommt Ihr Fahrzeug "mängelfrei durch den TÜV".

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HU/AU Abnahme

Wann ist die nächste Hauptuntersuchung fällig?

Wann die nächste Überprüfung an Ihrem Fahrzeug vorgeschrieben ist können Sie Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) oder der HU-Prüfplakette auf dem hinteren Fahrzeugkennzeichen entnehmen.

Die Ziffern auf der HU-Plakette zeigen das Fälligkeitsdatum der nächsten Hauptuntersuchung an.
Die Zahl im Mittelpunkt steht dabei für das Jahr. Diejenige Zahl, die im Außenring nach oben zeigt, steht für den Monat.
Die Grundfarbe der Prüfplakette wechselt von Jahr zu Jahr, und zwar stets in der selben Reihenfolge (Grün, Orange, Blau, Gelb, Braun, Rosa). So kann man bereits von weitem erkennen ob die Plakette noch gültig ist. Die schwarzen Markierungen im Bereich der Zwölf dienen ebenfalls nur der besseren Erkennung aus der Ferne.

Nachttresor

Nachttresor

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit auch außerhalb unserer Öffnungszeiten Ihr Fahrzeug bei uns entgegen zu nehmen. Mit dem Tresorbriefkasten bieten wir Ihnen völlige zeitliche Unabhängigkeit und keinen Termindruck. 

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