Räderservice

Räderservice

Einlagerung, Garantie oder Reparaturen – Wir liefern Ihnen einen Rundum-Service!

Schaffen Sie Platz bei sich zuhause – Lagern Sie Ihre Räder bei uns ein

Wir alle kennen das anstrengende Schleppen der Räder vom Keller bis zum Auto. Setzen Sie dem ein Ende und kommen Sie zu uns ins Autohaus! Wir bieten Ihnen an den Standorten Nürnberg und Schwabach ein großes und sicheres Lager für Ihre Räder an! Bei uns ist Ihr Rädersatz vor schlechten Wetterbedingungen geschützt, denn bei uns herrschen beste Lagerbedingungen für eine langfristige Lebensdauer Ihrer Räder. Jetzt zu attraktiven Konditionen einlagern!

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Markus Kugler

"Wir bei Feser-Graf wechseln pro Saison über 17.000 Radsätze – Tendenz steigend. Viele Kunden bewahren saisonweise ihre Winter- oder Sommerreifen auch gleich bei uns auf und sparen sich dadurch den An- und Abtransport der jeweils nicht montierten Räder zum Radwechseltermin einmal im Halbjahr. In Nürnberg und Schwabach tragen wir die Verantwortung für die fachgerechte Einlagerung von 15.000 Radsätzen unserer Kunden. Wenn man den Reifenwechsel nicht selbst durchführen möchte oder kann, bietet es sich an diesen Service zu nutzen."

Markus Kugler, Geschäftsführer Feser, Graf & Co. Automobil Holding GmbH

Neben einer stressfreien Einlagerung bieten wir Ihnen auch Services rund um Reifengarantie und Smart Repair sowie Felgenreparaturen an. Dabei ist die Garantie bei einem Reifenschaden rundum kostenfrei. Erfahren Sie unten mehr und vereinbaren Sie Ihren Servicetermin bei einem Betrieb der Feser-Graf Gruppe!

AGB für die Verwahrung von Reifen und Rädern

Der Verwahrungsvertrag wird für die Dauer von 8 Monaten ab Datum der Einlieferung (Rechnungsdatum der Verwahrgebühr) abgeschlossen. Die Rädereinlagerung der Sommerräder umfasst den Zeitraum von Oktober bis Mai. Für Winterräder gilt der Zeitraum von April bis November. Anschließend fallen weitere Kosten zur Einlagerung an.

Die Vergütung wird auf der entsprechenden Rechnung vermerkt und ist für die Dauer dieser Verwahrung gültig.

Ja, der Kunde hat das Recht, die verwahrten Artikel auch zu jedem früheren Zeitpunkt wieder abzuholen. Ein Anspruch auf Erstattung der Verwahrungsgebühr entsteht jedoch nicht. Mit dem Abholen der eingelagerten Artikel endet der Verwahrungsvertrag.

Ja, wenn die verwahrten Artikel nach Ablauf von 8 Monaten nicht abgeholt werden, wird vereinbart, dass das Verwahrungsentgelt für weitere 8 Monate fällig wird. Der Verwahrer kann auch den Einlagerungsvertrag nicht verlängern und die Rücknahme der Ware vom Kunden verlangen.

Wenn die verwahrten Artikel nach 18 Monaten ab Einlagerung nicht abgeholt oder zurückverlangt werden und der Einlagerungsvertrag nicht schriftlich verlängert wird, verzichtet der Kunde auf sämtliche Ansprüche an den eingelagerten Waren. Der Verwahrer ist ermächtigt, die eingelagerte Ware freihändig zu verwerten oder zu entsorgen. Der Kunde wird vor der Verwertung oder Entsorgung unter Setzung einer Nachfrist von einem Monat schriftlich verständigt.

Der Verwahrer leistet Gewähr dafür, dass die Verwahrung mit der verkehrsüblichen Sorgfalt durchgeführt wird. Für Verluste oder Beschädigungen der verwahrten Artikel durch höhere Gewalt wird jedoch nicht gehaftet.

Der Kunde muss zuerst Ansprüche gegenüber seiner Kfz-Versicherung geltend machen. Falls die Ansprüche nicht bzw. nicht vollständig erstattet werden, tritt die Versicherung des Verwahrers ein.

Nein, der Verwahrer wird nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes teilnehmen und ist hierzu auch nicht verpflichtet.

Service

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