HU/AU Abnahme

TÜV Prüfung in unseren Betrieben

Die HU/AU-Abnahme bei der Feser-Graf Gruppe

Jetzt Termin vereinbaren

Wir gewähren Ihre Sicherheit!

Um die Verkehrssicherheit jedes Fahrzeuges zu gewährleisten ist vom Gesetzgeber eine regelmäßige Überprüfung vorgeschrieben. Diese Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO (HU) ist erstmals 3 Jahre nach Erstzulassung und anschließend im 2-Jahres-Rhythmus erforderlich. Die amtliche Prüfung darf nur von Mitarbeitern anerkannter Prüfstellen (bspw. TÜV) durchgeführt werden.

Um Ihnen Zeit und Aufwand zu ersparen, bieten wir Ihnen die HU in Kooperation mit dem TÜV Süd in unseren Betrieben an. Die dafür erforderliche Abgasuntersuchung wird dann vorab durch speziell ausgebildete und der Kfz-Innung bestellte Mitarbeiter unseres Betriebes durchgeführt. Gerne checken wir bereits im Vorfeld Ihr Fahrzeug und überzeugen uns von der Mängelfreiheit – dabei auffallende technische Fehler beseitigen wir nach Absprache mit Ihnen noch vor der amtlichen Prüfung. Somit kommt Ihr Fahrzeug "mängelfrei durch den TÜV".

Unsere Service-Teams stehen Ihnen bei HU/AU-Abnahme sowie TÜV oder zu allen weiteren Fragen oder Servicemaßnahmen jederzeit zur Verfügung.

Jetzt Termin vereinbaren
HU/AU Abnahme

Wann ist die nächste Hauptuntersuchung fällig?

Wann die nächste Überprüfung an Ihrem Fahrzeug vorgeschrieben ist können Sie Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) oder der HU-Prüfplakette auf dem hinteren Fahrzeugkennzeichen entnehmen.

Die Ziffern auf der HU-Plakette zeigen das Fälligkeitsdatum der nächsten Hauptuntersuchung an.
Die Zahl im Mittelpunkt steht dabei für das Jahr. Diejenige Zahl, die im Außenring nach oben zeigt, steht für den Monat.
Die Grundfarbe der Prüfplakette wechselt von Jahr zu Jahr, und zwar stets in der selben Reihenfolge (Grün, Orange, Blau, Gelb, Braun, Rosa). So kann man bereits von weitem erkennen ob die Plakette noch gültig ist. Die schwarzen Markierungen im Bereich der Zwölf dienen ebenfalls nur der besseren Erkennung aus der Ferne.

Nachttresor

Nachttresor

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit auch außerhalb unserer Öffnungszeiten Ihr Fahrzeug bei uns entgegen zu nehmen. Mit dem Tresorbriefkasten bieten wir Ihnen völlige zeitliche Unabhängigkeit und keinen Termindruck. 

FAQ zu TÜV/HU/AU

Die Hauptuntersuchung (HU) prüft den allgemeinen Zustand des Fahrzeugs, insbesondere die Verkehrssicherheit und Vorschriftsmäßigkeit. Die Abgasuntersuchung (AU) ist ein Bestandteil der HU und konzentriert sich auf die Emissionen des Fahrzeugs, um sicherzustellen, dass diese innerhalb der gesetzlichen Grenzwerte liegen.

Neuwagen müssen in der Regel nach drei Jahren erstmals zur HU, danach alle zwei Jahre. Für bestimmte Fahrzeugtypen, wie z.B. Taxis oder Mietwagen, können abweichende Intervalle gelten.

Bei einer Überziehung des HU-Termins drohen je nach Dauer des Verstoßes Verwarnungsgelder und gegebenenfalls Punkte in Flensburg. Zudem kann die Polizei die Weiterfahrt untersagen, wenn erhebliche Mängel vermutet werden.

Sie benötigen die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein). Bei abgemeldeten Fahrzeugen ist der Fahrzeugbrief erforderlich. Falls Anbauteile wie Sonderräder oder Tieferlegungsfedern verbaut wurden, sollten entsprechende Prüfzeugnisse oder Änderungsabnahmebestätigungen mitgebracht werden.

Werden bei der HU erhebliche Mängel festgestellt, müssen diese behoben werden. Anschließend ist eine Nachuntersuchung erforderlich, die innerhalb eines Monats durchgeführt werden sollte.

Jetzt Termin vereinbaren

Felder mit einem * sind Pflichtfelder und müssen ausgefüllt werden.

Hinweise
Mit Absenden des Formulars erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Ihre Angaben für die gewünschte Kontaktaufnahme verwenden. Eine Weitergabe an Dritte findet nicht statt. Weitere Informationen zum Thema Datenschutz und den Informationspflichten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Selbstverständlich werden Ihre Daten verschlüsselt übertragen.

feser-graf-logo-2019