36 Monate Reifengarantie
Reifenwechsel

Reifenwechsel

Die Feser-Graf Gruppe steht Ihnen für Ihren Reifenwechsel stets zur Seite!

Von O bis O – Wir sind für Sie da!

Zwei Mal im Jahr müssen die Reifen gewechselt werden, sofern Sie keine Allwetterreifen haben. Dabei erstreckt sich bekanntlich die Sommersaison von Ostern bis Oktober und die Wintersaison von Oktober bis Ostern: von O bis O. Unsere kompetenten Servicemitarbeiter stehen Ihnen bei dieser Aufgabe mit Rat und Tat zur Seite! Zusammen sorgen wir für einen reibungslosen Räderwechsel, damit Sie passend zur jetzigen Saison ausgerüstet sind! Und wissen Sie was? Bei uns gibt es jetzt auch eine passende Reifengarantie, damit Sie Ihre Räder langfristig schützen können!

Jetzt Termin vereinbaren

  • Umfassende Kontrolle der Profiltiefen und Abgleich mit der gesetzlich vorgeschriebenen und der empfohlenen Mindestprofiltiefe

  • Prüfung auf sichtbare Beschädigungen wie eingefahrene Fremdkörper sowie Bordstein- und Alterungsschäden

  • Anpassung der Reifendrucküberwachungssysteme nach dem Räderwechsel

  • Beseitigung grober Verschmutzungen durch maschinelle Reinigung

  • Preiswerte Angebote von Reifen mit Reifengarantie im Falle eines Ersatzes

  • Frühzeitige Information über Reifenwechselaktionstage z.B. am Wochenende

  • Zeitersparnis durch konkrete Terminierung und Kombinationsmöglichkeit vom Räderwechsel mit anderen Werkstattleistungen (z.B. Inspektion)

  • Diagnose von Radialkraftschwankungen/Unwucht und nachfolgenden Auswuchten der Räder

  • Optimierung des Seitenzugverhaltens der Räder durch systemgestützte Zuordnung auf die jeweilige Achs- und Seitenposition

  • Elektronische Vermessung des Fahrwerks und Einstellung nach Herstellervorgaben

Reifenwechsel
Schon gewusst?

Interessant zu wissen:

Die gesetzliche Mindestprofiltiefe liegt bei 1,6 mm.

Die von Automobilclubs und Experten empfohlene Profiltiefe liegt für Sommerreifen bei 3 mm und für Winterreifen bei 4 mm

die Aufstandsfläche eines Reifens auf der Fahrbahn ist in etwa nur so groß wie die Größe einer Postkarte

Bereits seit 2010 gilt in Deutschland eine Winterreifenpflicht wenn „Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte“ auf den Straßen vorherrscht (§ 2 Abs. 3a StVO)

Reifen, die nach dem 31.12.2017 produziert wurden und bei winterlichen Bedingungen eingesetzt werden, müssen das sogenannte Alpine-Symbol aufweisen. Dieses zeigt sich als dreigezacktes Bergpiktogramm mit einer Schneeflocke in der Mitte. Das zuvor ausreichende M+S-Zeichen erfüllt bei neu zum Verkauf stehenden Reifen nicht mehr die gesetzlichen Anforderungen.

Allwetterreifen stellen nur für wenige Fahrzeugnutzer eine sinnvolle Alternative zu Sommer- und Winterreifen dar. Häufig sind bei Ganzjahresreifen der Verschleiß, der Kraftstoffverbrauch und die Geräuschemissionswerte höher

Unsere Empfehlung für Ihre Sicherheit: Gehen Sie bei der einzigen Verbindung zwischen Ihnen und der Straße keine Kompromisse ein. Lassen Sie Ihre Reifen und Räder von unseren Fachkräften prüfen und montieren.

FAQ

Ein Reifenwechsel kann aus folgenden Gründen erforderlich sein:

  • Abnutzung/Beschädigung: Sobald die gesetzlich vorgeschriebene Mindestprofiltiefe von 1,6 mm unterschritten ist oder der Reifen beschädigt ist (z.B. bei Beulen, Rissen oder Objekten im Reifen), wirkt sich dies negativ auf das Fahrverhalten Ihres Fahrzeugs aus und ein Reifenwechsel sollte dringend vorgenommen werden.
  • Alter: Selbst wenn der Reifen noch die notwendige Profiltiefe besitzt, kann es trotzdem sein, dass er sich aufgrund seines Alters nicht mehr für den Straßenverkehr eignet.
  • Umstellung auf Winter- bzw. Sommerreifen: Hier gilt grundsätzlich die Regel "Von O bis O". Herrschen allerdings schon früher winterliche Temperaturen, greift diese Faustregel nicht und Sie sollten bereits vor dem eigentlichen Termin auf Winterreifen wechseln.

In Deutschland gibt es eine sog. situative Winterreifenpflicht. Diese bezieht sich nicht auf einen bestimmten Zeitraum, sondern gilt, sobald die vorherrschenden Wetterbedingungen danach verlangen. Demnach sind bei „Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte“ Winterreifen vorgeschrieben.

Sie sollten ungefähr nach vier Jahren neue Reifen aufziehen, um die eigene Sicherheit und die von anderen Verkehrsteilnehmern nicht unnötig zu gefährden. Denn im Laufe der Zeit werden die Zeit porös und verlieren an Grip. Wurde der Reifen kaum benutzt, sollte er dennoch nach spätestens sechs bis acht Jahren entsorgt werden. Das Alter kann über die auf dem Reifen befindliche "DOT-Nummer" (Department of Transportation) bestimmt werden.

Dazu müssen Sie lediglich Ihre Daten in dem untenstehenden Kontaktformular eingeben und Reifenwechsel als Serviceart auswählen. Nach der Auswahl Ihres Standortes und eines Wunschtermins haben Sie die Möglichkeit weitere Anmerkungen im Kommentar-Feld zu hinterlassen. Nach Absenden des Formulars werden Sie schnellstmöglich von uns kontaktiert, um Ihren Wunschtermin zu bestätigen und weitere Details zu besprechen.

Haben Sie weitere Fragen?

Wir stehen Ihnen selbstverständlich auch beim Thema Räderservice sowie Reifenkauf zur Seite. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen dazu:

Service

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Mit Absenden des Formulars erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Ihre Angaben für die gewünschte Kontaktaufnahme verwenden. Eine Weitergabe an Dritte findet nicht statt. Weitere Informationen zum Thema Datenschutz und den Informationspflichten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

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