Eine Frau laufend auf dem Gehsteig

Die E-Auto-Förderung 2026

Bis zu 6.000,- € Förderung: Was Käufer jetzt wissen müssen & wie sie beantragbar ist

Die staatliche Förderung für Elektroautos ist zurück

Die staatliche E-Auto-Förderung 2026 unterstützt Privatpersonen wieder gezielt beim Umstieg auf Elektro- und Plug-in-Hybridfahrzeuge. Durch die neue, stärker sozial ausgerichtete Förderung können Haushalte – abhängig von Einkommen und Kinderanzahl – von einem Zuschuss von bis zu 6.000 € profitieren und so den Einstieg in die Elektromobilität deutlich einfacher gestalten.

Seit dem 19.05.2026 ist die Förderung für Elektro- und Hybridfahrzeuge offiziell beantragbar!

Zu den besten Elektroauto Leasingangeboten

Wie viel Förderung steht mir zu?

Fahrzeugtyp:
E-Auto
Höhe des zu versteuernden Jahreseinkommens:
0 €
0 € 50.000 € 100.000 €
Anzahl der Kinder unter 18 Jahren:
0
0 1 2
Höhe der Förderung:
0 €

So einfach funktioniert die E-Auto-Förderung

1. Elektroauto kaufen oder leasen
2. Fahrzeug zulassen
3. BundID erstellen
4. Förderung online beantragen
5. Zuschuss erhalten

Wie beantrage ich die staatliche E-Auto-Förderung?

Der Antrag erfolgt vollständig digital über die Förderzentrale Deutschland. Für die Antragstellung wird eine BundID benötigt, wahlweise mit Online-Ausweisfunktion oder ELSTER-Zertifikat. Außerdem werden die zwei aktuellsten Einkommensteuerbescheide, Fahrzeugschein, bei Kindern ein aktueller Kindergeldnachweis und bei Plug-in-Hybriden die EU-Konformitätsbescheinigung benötigt.

Wichtiger Hinweis zur staatlichen Förderung

Wir als Feser-Graf Gruppe übernehmen keinerlei Beratung zur staatlichen Förderung und sonstigen Steuervorteilen für Elektro- und Hybridfahrzeuge. Für die Beantragung, die Berechtigung und den Erhalt der Förderung ist in vollen Umfängen der Kunde selbst verantwortlich. Die Informationen auf der Homepage dienen also lediglich zur Aufklärung. Der Kunde ist selbst für die Prüfung der Förderrichtlinien & Berechtigung verantwortlich.

Die dargestellten Leasingangebote enthalten eine Sonderzahlung, die vom Kunden auch zu leisten ist, wenn der Kunde die staatliche Förderung nicht erhält.

Förderfähige E-Auto & Hybrid Angebote

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Vorteile der E-Auto-Förderung für Familien

  • Realer Vorteil schon heute: niedrige Energiekosten
  • Geringere Wartungskosten durch weniger Verschleißteile
  • Attraktive Leasingraten bei vielen Herstellern
  • Zuschläge pro Kind oder besondere Konditionen für Mehrpersonen-Haushalte
Übersicht der E-Auto Förderung
Zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen Haushalt ohne Kinder
unter 18 Jahren
Haushalt mit einem Kind
unter 18 Jahren
Haushalt mit zwei und mehr Kindern
unter 18 Jahren
vollelektrische Fahrzeuge Plug-In-Hybride vollelektrische Fahrzeuge Plug-In-Hybride vollelektrische Fahrzeuge Plug-In-Hybride
85.001 € bis 90.000 € nicht förderfähig nicht förderfähig nicht förderfähig nicht förderfähig 4.000 € 2.500 €
80.001 € bis 85.000 € nicht förderfähig nicht förderfähig 3.500 € 2.000 € 4.000 € 2.500 €
60.001 € bis 80.000 € 3.000 € 1.500 € 3.500 € 2.000 € 4.000 € 2.500 €
45.001 € bis 60.000 € 4.000 € 2.500 € 4.500 € 3.000 € 5.000 € 3.500 €
Bis 45.000 € 5.000 € 3.500 € 5.500 € 4.000 € 6.000 € 4.500 €

Welche Fahrzeuge werden gefördert?

Alle Plug-in-Hybrid- und Elektrofahrzeuge

  • Die Förderung gilt für vollelektrische Fahrzeuge (BEV)
  • Plug-in-Hybride auch förderfähig, sofern die rein elektrische Reichweite mindestens 80 km beträgt oder die CO2-Emissionen einen Wert von 60 g CO2/km nicht überschreiten.

Turboabschreibung für Elektro-Dienstwagen (gültig bis 31.12.2027)

Bis 31. Dezember 2027 für neue Elektro- und Brennstoffzellen-Dienstwagen

Gültigkeit

Bis 31. Dezember 2027 für neue Elektro- und Brennstoffzellen-Dienstwagen

Abschreibung im 1. Jahr

75 %

Abschreibung in den Folgejahren

2. Jahr: 10 %
3. Jahr: 5 %
4. Jahr: 5 %
5. Jahr: 3 %
6. Jahr: 2 %

Unternehmensvorteil

Unmittelbare steuerliche Entlastung direkt nach dem Kauf

Schon gewusst?

Steuervorteile für Elektroautos

Unabhängig von der neuen Kaufprämie profitieren Elektroauto-Besitzer weiterhin von steuerlichen Vorteilen wie der Kfz-Steuerbefreiung bis 2035 und der 0,25%-Dienstwagenregel.

Zusätzlich erhalten Unternehmen durch verbesserte Abschreibungsmöglichkeiten weitere steuerliche Anreize für den Einsatz von Elektrofahrzeugen.

FAQ

Die Bundesregierung hat ein neues Förderprogramm aufgelegt, das den Kauf oder das Leasing von Elektroautos und bestimmten Plug-in-Hybriden unterstützt. Privatpersonen erhalten – abhängig von Einkommen und Familienstand – einen staatlichen Zuschuss zwischen ca. 1.500 € und bis zu 6.000 €.
Die Förderung gilt für Neuzulassungen ab dem 1. Januar 2026.

Seit dem 19. Mai 2026 ist die Beantragung online über die Förderzentrale Deutschland möglich, die Förderung gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2026.

Förderberechtigt sind Privatpersonen, die ein förderfähiges Elektrofahrzeug kaufen oder leasen und es erstmals in Deutschland zulassen. Die Einkommensgrenze liegt bei ca. 80.000 € zu versteuerndem Haushaltseinkommen. Bei Haushalten mit Kindern oder mehreren antragsberechtigten Personen kann sich diese Grenze gestaffelt erhöhen.

Die Förderhöhe hängt von Fahrzeugtyp, Einkommen und Familiengröße ab:

  • Basisförderung für reine Elektroautos (meist ab ca. 3.000 €)
  • Soziale Staffelung: höhere Förderung bei geringerem Einkommen
  • Familienzuschläge: zusätzliche Förderanteile pro KindInsgesamt sind bis zu 6.000 € Förderung möglich.

Gefördert werden ausschließlich neue Fahrzeuge, die erstmals in Deutschland zugelassen werden. Dazu zählen reine Elektroautos mit batterieelektrischem Antrieb (BEV) sowie bestimmte Plug-in-Hybride oder Fahrzeuge mit Range-Extender, sofern sie die jeweils festgelegten CO₂- und Reichweitenkriterien erfüllen.

Ja. Die Förderung gilt sowohl für Kauf als auch Leasing, sofern das Fahrzeug auf den Antragsteller zugelassen wird, die Einkommensgrenzen eingehalten werden und die Mindesthaltedauer erfüllt ist.

Für geförderte Fahrzeuge gelten Vorgaben zur Mindesthaltedauer. Maßgeblich sind die offiziellen Förderrichtlinien.

Bei eheähnlichen Gemeinschaften wird das zu versteuernde Einkommen beider Partner zusammengerechnet.
Kinder werden bei der Förderhöhe berücksichtigt und können zu zusätzlichen Zuschlägen führen. Die genaue Berechnungsgrundlage wird in der Förderrichtlinie festgelegt. Ein Nachteil entsteht nicht, da die Förderung bis zu einem Jahr rückwirkend beantragt werden kann.

Für die Antragstellung werden in der Regel eine BundID, die zwei aktuellsten Einkommensteuerbescheide sowie die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) benötigt. Bei Familien kann zusätzlich ein Kindergeldnachweis erforderlich sein.

Wer die Förderbedingungen nicht erfüllt, erhält keine Förderung oder muss diese ganz oder teilweise zurückzahlen. Eine Prüfung der Voraussetzungen vor Antragstellung ist daher empfehlenswert.

In unserem Blog finden Sie 5 wichtige Aspekte zum E-Auto Kauf bzw. Leasing.