Die neue E-Auto-Förderung 2026

Bis zu 5.000,- € Förderung: Was Käufer jetzt wissen müssen

Die staatliche Förderung für Elektroautos kommt zurück

Die Bundesregierung plant, ab 2026 wieder eine staatliche Förderung für Elektro- und Plug-in-Hybridautos einzuführen. Nach aktuellem Stand soll die neue E-Auto-Prämie stärker sozial ausgerichtet sein und Haushalte entlasten, für die der Umstieg auf ein Elektrofahrzeug bislang finanziell kaum möglich war. Auch wenn viele Details noch politisch abgestimmt werden, zeichnet sich bereits ab, in welche Richtung die neue staatliche Förderung für E-Autos gehen soll.

Neue E-Auto Förderung auf einen Blick

  • Einkommensgrenze: Förderberechtigt sind Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen bis 80.000 €.
  • Kinderbonus bei der Einkommensgrenze: Pro Kind erhöht sich die Grenze um 5.000 €.
  • Basisförderung: 3.000 € pro E-Auto.
  • Kinderzuschlag: + 500 € pro Kind, maximal 1.000 € insgesamt.
  • Zusätzliche Förderung: Bis zu 1.000 € extra für Haushalte mit einem monatlichen Nettoeinkommen unter 3.000 €.
  • Maximale Fördersumme: 5.000 € (3.000 € Basis + bis zu 1.000 € Kinderzuschlag + bis zu 1.000 € für Haushalte mit weniger als 3.000 € Nettoeinkommen im Monat).
Schon gewusst?

Für wen soll die neue Kaufprämie gelten?

Die neue E-Auto-Förderung soll voraussichtlich nicht mehr pauschal an alle vergeben werden. Stattdessen plant die Bundesregierung, vor allem Haushalte mit geringerem und mittlerem Einkommen zu unterstützen. Damit wird noch geprüft, ob die Prämie künftig einkommensabhängig gestaffelt wird, um die Elektromobilität für eine breitere Bevölkerungsgruppe zugänglich zu machen.

Vorteile der E-Auto-Förderung für Familien

  • Realer Vorteil schon heute: niedrige Energiekosten
  • Geringere Wartungskosten durch weniger Verschleißteile
  • Attraktive Leasingraten bei vielen Herstellern
  • Denkbar: Zuschläge pro Kind oder besondere Konditionen für Mehrpersonen-Haushalte

Welche Fahrzeuge werden gefördert?

Plug-in-Hybrid- und Elektrofahrzeuge innerhalb einer Preisgrenze

  • Förderung voraussichtlich für vollelektrische Fahrzeuge (BEV)
  • Plug-in-Hybride auch förderfähig
  • Preisgrenze (noch in Prüfung): ca. 45.000 € netto

Turboabschreibung für Elektro-Dienstwagen (gültig bis 31.12.2027)

Gültigkeit Bis 31. Dezember 2027 für neue Elektro- und Brennstoffzellen-Dienstwagen
Abschreibung im 1. Jahr 75 %
Abschreibung in den Folgejahren
  • 2. Jahr: 10 %
  • 3. Jahr: 5 %
  • 4. Jahr: 5 %
  • 5. Jahr: 3 %
  • 6. Jahr: 2 %
Unternehmensvorteil Unmittelbare steuerliche Entlastung direkt nach dem Kauf

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