CUPRA Born 140 kW (190PS): Stromverbrauch (kombiniert) kWh/100 km: 14,2 Elektrische Reichweite km: 484 CO₂-Emissionen (kombiniert) g/km: 0 CO₂-Klasse: A
Die neue E-Auto-Förderung 2026
Bis zu 6.000,- € Förderung: Was Käufer jetzt wissen müssen
Die staatliche Förderung für Elektroautos ist zurück
Die Bundesregierung hat 2026 wieder eine staatliche Förderung für Elektro- und Plug-in-Hybridautos eingeführt. Nach aktuellem Stand soll die neue E-Auto-Prämie stärker sozial ausgerichtet sein und Haushalte entlasten, für die der Umstieg auf ein Elektrofahrzeug bislang finanziell kaum möglich war. Die gesetzliche Ausgestaltung seitens des Staats steht noch aus
Schon gewusst? Am 19.01.2026 wurde die Förderung für Elektro- und Hybridfahrzeuge bekanntgegeben.
Zu den besten Elektroauto LeasingangebotenWie viel Förderung steht mir zu?
Für wen gilt die Kaufprämie?
Die neue E-Auto-Förderung wird nicht mehr pauschal an alle vergeben werden. Stattdessen plant die Bundesregierung, vor allem Haushalte mit geringerem und mittlerem Einkommen zu unterstützen. Diese Prämie wird künftig einkommensabhängig gestaffelt werden, um die Elektromobilität für eine breitere Bevölkerungsgruppe zugänglich zu machen.
Ein Online-Portal zur Beantragung soll voraussichtlich im Mai folgen. Anträge können auch rückwirkend gestellt werden.
Wichtiger Hinweis zur staatlichen Förderung
Wir als Feser-Graf Gruppe übernehmen keinerlei Beratung zur staatlichen Förderung und sonstigen Steuervorteilen für Elektro- und Hybridfahrzeuge. Für die Beantragung, die Berechtigung und den Erhalt der Förderung ist in vollen Umfängen der Kunde selbst verantwortlich. Die Informationen auf der Homepage dienen also lediglich zur Aufklärung. Der Kunde ist selbst für die Prüfung der Förderrichtlinien & Berechtigung verantwortlich.
Die dargestellten Leasingangebote enthalten eine Sonderzahlung, die vom Kunden auch zu leisten ist, wenn der Kunde die staatliche Förderung nicht erhält.
Unsere aktuellen Elektrofahrzeug-Angebote
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Vorteile der E-Auto-Förderung für Familien
- Realer Vorteil schon heute: niedrige Energiekosten
- Geringere Wartungskosten durch weniger Verschleißteile
- Attraktive Leasingraten bei vielen Herstellern
- Zuschläge pro Kind oder besondere Konditionen für Mehrpersonen-Haushalte
| Zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen | Haushalt ohne Kinder unter 18 Jahren |
Haushalt mit einem Kind unter 18 Jahren |
Haushalt mit zwei und mehr Kindern unter 18 Jahren |
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|---|---|---|---|---|---|---|
| vollelektrische Fahrzeuge | Plug-In-Hybride | vollelektrische Fahrzeuge | Plug-In-Hybride | vollelektrische Fahrzeuge | Plug-In-Hybride | |
| 85.001 € bis 90.000 € | nicht förderfähig | nicht förderfähig | nicht förderfähig | nicht förderfähig | 4.000 € | 2.500 € |
| 80.001 € bis 85.000 € | nicht förderfähig | nicht förderfähig | 3.500 € | 2.000 € | 4.000 € | 2.500 € |
| 60.001 € bis 80.000 € | 3.000 € | 1.500 € | 3.500 € | 2.000 € | 4.000 € | 2.500 € |
| 45.001 € bis 60.000 € | 4.000 € | 2.500 € | 4.500 € | 3.000 € | 5.000 € | 3.500 € |
| Bis 45.000 € | 5.000 € | 3.500 € | 5.500 € | 4.000 € | 6.000 € | 4.500 € |
Welche Fahrzeuge werden gefördert?
Alle Plug-in-Hybrid- und Elektrofahrzeuge
- Die Förderung gilt für vollelektrische Fahrzeuge (BEV)
- Plug-in-Hybride auch förderfähig, sofern die rein elektrische Reichweite mindestens 80 km beträgt oder die CO2-Emissionen einen Wert von 60 g CO2/km nicht überschreiten.
Turboabschreibung für Elektro-Dienstwagen (gültig bis 31.12.2027)
Bis 31. Dezember 2027 für neue Elektro- und Brennstoffzellen-Dienstwagen
Bis 31. Dezember 2027 für neue Elektro- und Brennstoffzellen-Dienstwagen
75 %
2. Jahr: 10 %
3. Jahr: 5 %
4. Jahr: 5 %
5. Jahr: 3 %
6. Jahr: 2 %
Unmittelbare steuerliche Entlastung direkt nach dem Kauf
Steuervorteile für Elektroautos
Unabhängig von der neuen Kaufprämie profitieren Elektroauto-Besitzer weiterhin von steuerlichen Vorteilen wie der Kfz-Steuerbefreiung bis 2035 und der 0,25%-Dienstwagenregel.
Zusätzlich erhalten Unternehmen durch verbesserte Abschreibungsmöglichkeiten weitere steuerliche Anreize für den Einsatz von Elektrofahrzeugen.
FAQ
Die Bundesregierung hat ein neues Förderprogramm aufgelegt, das den Kauf oder das Leasing von Elektroautos und bestimmten Plug-in-Hybriden unterstützt. Privatpersonen erhalten – abhängig von Einkommen und Familienstand – einen staatlichen Zuschuss zwischen ca. 1.500 € und bis zu 6.000 €.
Die Förderung gilt für Neuzulassungen ab dem 1. Januar 2026.
Förderberechtigt sind Privatpersonen, die ein förderfähiges Elektrofahrzeug kaufen oder leasen und es erstmals in Deutschland zulassen. Die Einkommensgrenze liegt bei ca. 80.000 € zu versteuerndem Haushaltseinkommen. Bei Haushalten mit Kindern oder mehreren antragsberechtigten Personen kann sich diese Grenze gestaffelt erhöhen.
Bei eheähnlichen Gemeinschaften wird das zu versteuernde Einkommen beider Partner zusammengerechnet.
Kinder werden bei der Förderhöhe berücksichtigt und können zu zusätzlichen Zuschlägen führen. Die genaue Berechnungsgrundlage wird in der Förderrichtlinie festgelegt. Ein Nachteil entsteht nicht, da die Förderung bis zu einem Jahr rückwirkend beantragt werden kann.
Liegt keine Einkommensteuererklärung vor, kann diese nachträglich eingereicht werden.
Rentnerinnen und Rentner ohne Einkommensteuererklärung können alternativ eine Rentenbezugsbescheinigung und eine Selbsterklärung zu weiteren Einkünften vorlegen. Die genauen Details werden in der Förderrichtlinie geregelt.
Die Förderhöhe hängt von Fahrzeugtyp, Einkommen und Familiengröße ab:
- Basisförderung für reine Elektroautos (meist ab ca. 3.000 €)
- Soziale Staffelung: höhere Förderung bei geringerem Einkommen
- Familienzuschläge: zusätzliche Förderanteile pro KindInsgesamt sind bis zu 6.000 € Förderung möglich.
Gefördert werden ausschließlich neue Fahrzeuge, die erstmals in Deutschland zugelassen werden. Dazu zählen reine Elektroautos mit batterieelektrischem Antrieb (BEV) sowie bestimmte Plug-in-Hybride oder Fahrzeuge mit Range-Extender, sofern sie die jeweils festgelegten CO₂- und Reichweitenkriterien erfüllen.
Ja. Die Förderung gilt sowohl für Kauf als auch Leasing, sofern das Fahrzeug auf den Antragsteller zugelassen wird, die Einkommensgrenzen eingehalten werden und die Mindesthaltedauer erfüllt ist.
Ja. Für geförderte Fahrzeuge gilt eine Mindesthaltedauer von 36 Monaten ab Erstzulassung, unabhängig davon, ob das Fahrzeug gekauft oder geleast wird.
Die Förderung gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2026. Die Antragstellung erfolgt über ein Online-Portal des Bundes, das voraussichtlich im Frühjahr 2026 freigeschaltet wird.
Benötigt werden voraussichtlich der Kauf- oder Leasingvertrag, der Fahrzeugschein sowie Einkommens- oder Steuerunterlagen. Die finalen Anforderungen werden mit Start des Antragsportals veröffentlicht.
Wer die Förderbedingungen nicht erfüllt, erhält keine Förderung oder muss diese ganz oder teilweise zurückzahlen. Eine Prüfung der Voraussetzungen vor Antragstellung ist daher empfehlenswert.
In unserem Blog finden Sie 5 wichtige Aspekte zum E-Auto Kauf bzw. Leasing.